AGB

AGBs:


§1 Gegenstand

Die folgenden Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden, im Folgenden Teilnehmer oder Nutzer bezeichnet,und demDienstleister
Nautik Funk Berlin, Inh. Ingmar Neumann
Kaiserstraße 4, 13589 Berlin
Tel: 0151-14453758
Email: info@nautik-funk-berlin.de

§2 Teilnehmer und Dienstleister

1. Der Dienstleister stellt unterschiedliche Bootstypen zur vorübergehenden Nutzung zur Verfügung und der Teilnehmer nutzt die Boote auf der Grundlage der Mietbedingungen. Die vorliegenden Mietbedingungen gelten gleichermaßen für alle im Bestand befindlichen Bootstypen.
2. Teilnehmer bzw. Nutzersind natürliche Personen, die sich beim Dienstleister registriert und einen gültigen Nutzungsvertrag mit dem Dienstleister abgeschlossen haben.


§3 Nutzungsvertrag

1. Der Nutzungsvertrag für das Boot/die Boote beginnt mit dem Datum des Vertragsabschlusseszwischen Nutzer und Dienstleister und endet automatisch zum 31.12. des gleichen Jahres, so dass der Nutzer zur Beendigung des Vertrags keine Kündigung übermitteln muss. Der Dienstleister stellt innerhalb der im Vertragsformular benannten Saisonzeiten die vom Teilnehmer gebuchten Boote zur Verfügung. Der Sommerzeitraum kann witterungsbedingt auch später starten und/oder früher enden (z.B. durch Eis). Bei guter Wetterlage kann der Dienstleister die Boote auch schon vor offiziellem Saisonstart bzw. bis nach offiziellem Saisonende zur Verfügung stellen.
2. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung des Nutzungspreises für die Schiffevom 01. 04. oder ab dem Datum des Vertragsabschlusses (welches auch nach dem 01.04. liegen kann) bis zum Ende der Sommersaison (am 31.10.). Die Bootsnutzung in einzelnen Wintersaisonmonaten ist wahlweise möglich. Der im Vertragsformular vereinbarte Preis für die Nutzung der Boote im Winter wird nur bei Verwendung mindestens eines Bootesfür den jeweiligen Wintermonat fällig.
3. Der Dienstleister führt die nötige Wartung und Pflege der Boote durch, stellt das Winterlager sowie die Liegeplätze zur Verfügung. Ebenso stellt der Dienstleister die notwendige Ausrüstung, insbesondere die Sicherheitsausrüstung der Boote, zur Verfügung. Kinderrettungswesten werden nicht gestellt.
4. Jeder Teilnehmer erhält gegen Kaution beglaubigte Kopien aller nötigen, mitführungspflichtigen Dokumente falls erforderlich, sowie Schlüssel oder Zugangscodes für die Sicherungseinrichtungen der gebuchten Boote. Je nach Liegeplatz erhält der Teilnehmer außerdem Schlüssel für den Zugang sanitärer Anlagen (falls diese am Steg vorhanden sind)für das dem Liegeplatz zugehörige Grundstück. Bei exogenen Schocks, wie beispielsweise die Coronakrise oder aus Umständen höherer Gewalt, kann der Zugang zu den sanitären Anlagenund zum Stegzeitweilig ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Bei Verlust eines Schlüssels oder Dokumentes muss der Teilnehmer die entstehenden Kosten für eine Ersatzanfertigung an den Dienstleister entrichten.
5. Für die Teilnahme am Boatsharing ist zu Vertragsbeginn eine Kaution von 250 € beim Dienstleister zu hinterlegen. Die Kaution wird innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende an den Teilnehmer zurückerstattet, sofern keine Schäden entstanden sind oder keine weiteren Forderungen, die aus dem Vertrag resultieren, vorhanden sind und alle Schlüssel und Dokumente vollständig dem Dienstleister ausgehändigt wurden. Ersatzschlüssel und -dokumente können nur über den Dienstleister erworben werden. Es ist den Teilnehmern nicht gestattet, selber Kopien von Schlüsseln oder Dokumenten zu erstellen.


§4 Pflichten des Teilnehmers

1. Der Teilnehmer muss im Besitz eines geeigneten und gültigen Befähigungszeugnisses für das genutzte Boot im jeweiligen Fahrtgebiet sein. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist zusätzlich die Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person erforderlich. Das Befähigungszeugnis des Teilnehmers muss zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem Dienstleister zur Einsicht vorgelegt werden. Der Teilnehmer ist außerdem verpflichtet, Änderungen seiner Befähigung innerhalb des Vertragszeitraumes dem Dienstleister umgehend mitzuteilen (z.B. Entzug des Befähigungszeugnisses). Ein Verlust des Befähigungszeugnisses entbindet nicht von den Vertragspflichten des Teilnehmers, jedoch ist ohne gültiges Befähigungszeugnis die Nutzung der Boote strengstens untersagt. Sollte ohne gültiges Befähigungszeugnis das Boot geführt werden, haftet der Teilnehmer vollumfänglich für einen entstandenen Schaden. Nach Absprache mit dem Dienstleister ist es aber möglich, eine Person mit gültigem Befähigungszeugnis mit an Bord zu nehmen, welche dann als Bootsführer die volle Verantwortung für das Boot trägt, sofern der Dienstleister die Ersatzperson für das jeweilige Boot für geeignet befindet.
2. Der Teilnehmer muss im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte stehen und darf keinerlei Drogen, Alkohol oder Medikamente zu sich genommen haben, die eine sichere Schiffsführung beeinträchtigen könnten (bzgl. Alkohol gilt eine Grenze von 0,0‰ an Bord der Boatsharing-Boote).
3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, mit dem ausgehändigten Boot sorgfältig und nach den Regeln guter Seemannschaft umzugehen. Am Ende jeder Nutzung ist das Boot mit den vom Dienstleister zur Verfügung gestellten Sicherungsmaßnahmen zu sichern. Ebenso ist das Boot nach jeder Nutzung gereinigt und fahrbereit zu hinterlassen. Sollten während der Nutzung Schäden aufgetreten sein, sind diese umgehend dem Dienstleister zu melden. Der Teilnehmer ist der einzige vom Dienstleister akzeptierte Bootsführer und darf das Boot ohne Absprache mit dem Dienstleister keinem Dritten überlassen.


§5 Reservierungen

1. Der Teilnehmer kann das Fahrzeug zu jeder Tages- und Nachtzeit selbstständig verwenden, sofern das Boot für die jeweiligen Sichtverhältnisse ausgestattet ist und keine gesetzlichen Regelungen dagegensprechen. Es besteht nur die Pflicht, die Fahrt in das durch den Dienstleister zur Verfügung gestellte Online-Reservierungssystem vor Fahrtantritt einzutragen und somit das Boot für andere Teilnehmer zu sperren. Sollte das Online-Reservierungssystem aus technischen Gründen nicht zur Verfügung stehen, so ist der Dienstleister rechtzeitig per Email oder telefonisch über die Nutzung zu informieren.
2. Der Teilnehmer kann das Boot täglich reservieren,sofern es nicht durch einen anderen Nutzer belegt ist. Hierbei werden kurzfristige (bis 5 Tage im Voraus) und langfristige Reservierungen (mehr als 5 Tage im Voraus) unterschieden. Es können nicht mehr als 5 Reservierungen pro Teilnehmer im Voraus ins System eingegeben werden, um pauschale Blockierungen zu vermeiden.
3. Durch das Prinzip des Boatsharings und die geteilte Nutzung der Schiffe mit anderen Nutzern, besteht kein Anspruch das Schiff zu jeder gewünschten Tages- und Nachtzeit nutzen zu können, da es bereits von einem anderen Nutzer belegt sein kann.
4. Bei Nichtbenutzung muss eine Reservierung unverzüglich zurückgenommen werden. Eine Nutzung der Boote ohne vorherige Online-Reservierung ist nicht gestattet.
5. Jeder Teilnehmer kann pro Saison 6 Langzeitreservierungen vornehmen. Diese Termine können über einen beliebigen Zeitraum innerhalb der laufenden Saison im Voraus belegt werden.
6. Sollten an den gebuchten Booten Schäden entstanden sein, so dass die Betriebssicherheit durch den Dienstleister nicht mehr gewährt werden kann, wird das Boot durch den Dienstleister vorübergehend, bis zur vollständigen Reparatur, stillgelegt und kann nicht mehr reserviert werden. Der Dienstleister verpflichtet sich, schnellstmöglich die Schäden zu reparieren. Da hier ggf. Lieferzeiten Dritter berücksichtigt werden müssen, kann es bei schweren Schäden auch zu längeren Ausfallzeiten kommen. In diesem Fall stellt der Dienstleister andere Fahrzeuge seines Fuhrparks nach Absprache als Ersatz zur Verfügung, sofern geeignete Boote zur Verfügung stehen. Hierbei kann ggf. kein gleichwertiges Boot gestellt werden (z.B. weil nicht vorhanden). Dies wird jedoch angestrebt.Kannvom Dienstleister über einen Zeitraum von mehr als 7 Tagen weder das gebuchte Boot noch ein Ersatzboot angeboten werden, wird die Nutzungsgebühr für den Ausfallzeitraum vom Dienstleister erstattet. Kann vom Dienstleister länger als 4 Wochen kein Boot angeboten werden, endet das Vertragsverhältnis automatisch. In diesem Fall werden bereits im Voraus gezahlte Nutzungsentgelte dem Teilnehmer erstattet.
7. Die Vertragsdauer erstreckt sich vom ersten April bis zum Ende des Oktobers der laufenden Saison. Wird der Vertrag nach Saisonstart geschlossen, müssen nur die Monate vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zum Saisonende bezahlt werden. Nach eingegangener Zahlung wird das Buchungssystem für das Boot freigeschaltet und die Nutzung des Bootes somit ermöglicht. Die Nutzungsgebühr wird monatlich von Anfang April bis Ende Oktober (7-Monate System) entrichtet und muss immer bis zum ersten Tag jedes Monats vom Teilnehmer beglichen worden sein. Wahlweise kann die Nutzungsgebühr auch für die Saison im Voraus bezahlt werden (Saison-System). In diesem Fall ist die Nutzungsgebühr zum 1. April der laufenden Saison oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu entrichten. Für Zahlung im Saison-System bietet der Dienstleister einen Rabatt auf den Nutzungsbeitrag. Dieser Rabatt wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Bei ausstehender Zahlung des Nutzungsentgeltes verfällt das Nutzungsrecht durch den Teilnehmer bis zur vollständigen Begleichung des Nutzungsentgeltes.
8. Bei guter Witterung kann die Saison auch verlängert werden. In diesem Fall kann der Teilnehmer gegen Entrichtung des anteiligen Monatsentgeltes die zusätzlichen Saisonzeiten nutzen. Die Möglichkeit der Saisonverlängerung ist jedoch freiwillig.
9. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Boot vor Fahrtantritt auf sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen, und diese per Email oder ggf. mithilfe des Buchungssystems dem Dienstleister zu melden. Im Zweifel ist der Dienstleister vor Fahrtantritt telefonisch zu kontaktieren, um die Art und Schwere der Mängel, Schäden und/oder Verschmutzungen festzustellen. Falls möglich, ist per Foto der Schaden festzuhalten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgetreue Angaben zu machen.
10. Der Dienstleister ist berechtigt, die Benutzung des Bootes zu untersagen, falls aufgrund des Schadens die Sicherheit der Fahrt beeinträchtigt erscheinen sollte.
11. Der Dienstleister ist berechtigt, bei Störungen des Nutzungsablaufes den Teilnehmer auf der in den persönlichen Daten hinterlegten Telefonnummer anzurufen, oder schriftlich, beispielsweise per Email, zu kontaktieren. Der Dienstleister ist berechtigt, eine weitere Nutzung des Bootes zu untersagen, falls ein Anlass zur Vermutung besteht, dass ein vertragswidriges Verhalten vorliegt.
12. Nach Vertragsabschluss erhält der Teilnehmer eine intensive Einweisung in das gebuchte Boot inkl. dessen Ausrüstung. Sollte der Dienstleister nach dieser Einweisung nicht von der fachlichen Befähigung des Teilnehmers überzeugt sein, so kann der Dienstleister den Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. Sollte der Teilnehmer nach der Einweisung zu der Erkenntnis kommen, dass er nicht sicher mit dem gebuchten Schiffstyp umgehen könne, so kann auch der Teilnehmer innerhalb von 7 Tagen nach der Einweisung ins Schiff durch den Dienstleister den Vertrag schriftlich und kostenfreiohne Frist kündigen. Die Kündigung ist entweder per Post oder Email an den hier benannten Dienstleister zu entrichten.
13. Nach erfolgreicher Einweisung erhält der Teilnehmer die nötigen Dokumente/Schlüssel und die Genehmigung des Dienstleisters zur Nutzung des Bootes.
14. Dem Teilnehmer ist untersagt:
a) das Boot unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten, zu führen, es gilt ein striktes Alkoholverbot (0,0 ‰),
b) das Boot ohne Absprache mit dem Dienstleister für Regatten jeder Art zu verwenden,
c) das Boot bei Nebel und verminderter Sicht zu nutzen,
d) ein Segelboot bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 38 km/h ( ab 6 Bft.) zu nutzen,auch in Böen. Maßgeblich zur Beurteilung der Windstärke sind die durch den Dienstleister angegebenen Quellen zu Mess- und/oder Prognosedaten von Diensten, die Wetterdaten bereitstellen. Bei während der Fahrt zunehmenden Windstärken muss der Teilnehmer nach der seemännischen Sorgfaltspflicht agieren und Maßnahmen treffen, wie beispielsweise das Reffen oder Einholen von Segeln, um eine sichere Schiffsführung zu gewährleisten.
e) das Boot bei Gewitter-,Starkwind- und Sturmwarnungen zu nutzen,
f) das Boot für Fahrzeugtests, Fahrschulungen, oder zur gewerblichen Mitnahme von Personen zu verwenden,
g) das Boot für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, zu verwenden,
h) mit dem Boot Gegenstände zu transportieren, welche aufgrund ihrer Dimensionen die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder das Boot beschädigen könnten,
i) das Boot für die Begehung von Straftaten zu verwenden,
j) Tiere mit in das Boot zu nehmen,
k) das Boot grob zu verschmutzen oder Abfälle jeder Art im Boot zu hinterlassen,
l) Gegenstände, die zum Boot gehören, über das Mietende hinaus aus dem Boot zu entfernen,
m) sich mit mehr als für das Boot zugelassene Personenanzahl im Boot aufzuhalten,
n) eigenmächtig Reparaturen am Boot auszuführen oder ausführen zu lassen,
o) Kinder oder Kleinkinder ohne Kinderrettungswesten an Bord zu nehmen. Hinweis: Für Kinder bis 8 Jahre gilt in Deutschland eine gesetzliche Rettungswesten-Tragepflicht an Bord von Sportbooten.
p) mit Boot Fahrten in das Ausland zu unternehmen und das Boot zu trailern.


§6 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten, Reparaturen

1. Unfälle, Schäden und Defekte, die während der Fahrt auftreten, hat der Teilnehmer unverzüglich telefonisch dem Dienstleister mitzuteilen. Das gilt auch für Unfälle, Schäden und Defekte, die das Boot bereits bei Mietbeginn aufweist.
2. Der Teilnehmer muss alle Unfälle, polizeilich aufnehmen. Dieses gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet war. Der Teilnehmer darf sich erst vom Unfallort entfernen, nachdem die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist, und nach Absprache mit dem Dienstleister Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadensminderung ergriffen wurden.
3. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass im Falle eines Unfalls seine persönlichen Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Email-Adresse an die Polizei, an die Versicherung und an den Unfallgegner übermittelt werden dürfen.
4. Der Teilnehmer darf im Falle von Unfällen, an dem von ihm geführten Boot, keine Haftungsübernahme oder eine vergleichbare Erklärung abgeben.
5. Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an dem Boot des Dienstleisters stehen in jedem Fall dem Dienstleister zu.
6. Der Teilnehmer ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die mit dem Boot des Dienstleisters begangen werden, vollständig haftbar. Er kommt für alle daraus resultierenden Gebühren und Kosten auf und stellt dem Dienstleister im vollen Umfang von Forderungen Dritter frei.
7. Für die Bearbeitung von Bußgeldbescheiden hat der Teilnehmer für jeden Bußgeldbescheid eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 Euro an den Dienstleister zu zahlen.
8. Auf Verlangen des Dienstleisters hat der Teilnehmer jederzeit den genauen Standort des Bootes mitzuteilen, und die Besichtigung des Bootes zu ermöglichen.
9. Der Teilnehmer ist verpflichtet, im Falle eines verschuldeten Unfalls alle Kosten zu übernehmen, die durch einen Rücktransport des Bootes an den Liegeplatz anfallen.
10. Wird das Sharingboot bei in Böen von mehr als 6Bft benutzt und resultieren daraus Schäden, so kommt der Nutzer in voller Höhe dafür auf.
11. Der Dienstleister bemüht sich, die Kosten der Reparatur gering zu halten und berechnet für Schäden, selbst repariert werden könnenals Arbeitszeitaufwand je Stunde 25 € zzgl. MwSt. Um weitere Kosten zu sparen, kann im gegenseitigen Einverständnis der Teilnehmer Reparaturen und Ersatzbeschaffungen vornehmen.


§7 Liegeplatz

1. Jedes Boot hat einen festen Liegeplatz, welcher in der Regel von einem Drittanbieter zur Verfügung gestellt und im Vertrag benannt wird. Nach der Nutzung ist das Boot am im Vertrag genannten Liegeplatz abzustellen, zu reinigen und zu sichern.
2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die dem Vertrag beigefügte Haus- und Grundstücksordnung für den jeweiligen Liegeplatz einzuhalten. Bei Verstößen gegen diese Haus- / Grundstücksordnung kann der Dienstleister den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall werden bereits im Voraus gezahlte Nutzungsentgelte dem Teilnehmer ab dem Folgemonat der Kündigung anteilsmäßig erstattet.


§8 Versicherung

1. Die Boote sind haftpflicht- und kaskoversichert. Der Geltungsbereich ist deutschlandweit. Der Versicherer wird im Nutzungsvertrag genannt.
2. Die Versicherungen decken nicht zwingend Schäden, welche aus z.B. fahrlässigem Verhalten des Teilnehmers resultieren. Beispielsweise bei Bootsnutzungen ab in Böen 6Bft. Die Entscheidung der jeweiligen Haftungssituation fällt der Versicherer.
3. Wird das genutzteBoot während der Nutzungszeit des Teilnehmers beschädigt oder verursacht der Teilnehmer selbst einen Schaden, haftet der Teilnehmer dafür im Rahmen eines Selbstbehalts. Die Höhe dieses Selbstbehalts wird im Nutzungsvertrag festgehalten und gilt progenutztemSchiff und pro Schadensfall (Beispiel: bei zeitnahenSchäden an zwei verschiedenen Schiffen ist auch der doppelte Selbstbehalt aufzubringen).
4. Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls übernimmt die Versicherung nicht die Kosten für den nach der Reparatur anfallenden Rücktransport des Bootes zum vertraglich vereinbarten Liegeplatz, diese trägt der Teilnehmer.

§9 Haftung

1. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel am Boot wird ausgeschlossen.
2. Eine etwaige Haftung des Dienstleisters bei arglistigem Verschweigen eines Schadens wird ausgeschlossen.
3. Der Teilnehmer haftet dem Dienstleister für Schäden, die er am Boot verschuldet hat. Dies beinhaltet insbesondere die Entwendung, Beschädigung oder den Verlust des Bootes sowie Schlüssel und Zubehör.
4. Der Teilnehmer haftet auf vollen Schadensersatz, wenn die Beschädigung oder der Verlust des Bootes oder ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist, dass der Teilnehmer oder Dritte, für die er einzustehen hat, schuldhaft gegen die Vertragsbedingungen des Dienstleisters oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat und dadurch der Versicherungsschutz beeinträchtigt wurde.
5. Im Falle der Haftung des Teilnehmers ohne Versicherungsschutz der Bootsversicherung stellt der Teilnehmer den Dienstleister von Forderungen Dritter frei.
6. Bei einem selbstverschuldeten Unfall erstreckt sich die Haftung des Teilnehmers bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung auch auf Schadennebenkosten wie beispielsweise Sachverständigenkosten, Abschlepp- und Bergungskosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien und zusätzliche Kosten für den resultierenden Verwaltungsaufwand. Bei Vertragswidriger Nutzung (beispielsweise Fahren ohne Sportbootführerschein) haftet der Teilnehmer im Schadensfall für die gesamte Schadenssumme.
7. Die Haftungsbegrenzung auf die Höhe der Selbstbeteiligung kommt im Falle eines vom Teilnehmer verursachten Schadens durch Fehlbedienung des Bootes nicht zum Tragen.
8. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro, wenn er das Boot einem Unberechtigten überlässt.
9. Bei erheblichen schuldhaften Vertragsverletzungen, einschließlich eines Zahlungsverzugs, kann der Dienstleister den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Bootsnutzung vorübergehend oder dauerhaft ausschließen. Die daraus resultierende Folge, die Bootsnutzungen bis zum Zahlungseingang nicht wahrnehmen zu können, führen zu keiner Schadensersatzpflicht des Dienstleisters. Bei Zahlungsverzug werden dem Teilnehmer 5 Euro pro Mahnung in Rechnung gestellt.


§10 Preise

Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

§11 Rechnung

Nach Vertragsabschluss erhält der Teilnehmer eine Rechnung über die vereinbarte Leistung. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass erforderliche persönliche Daten, wie Name, Email-Adresse und Postanschrift zum Zweck der Rechnungsstellung aneinen vom DienstleisterBevollmächtigten übermittelt werden dürfen.

§12 Widerrufsrecht
Wir möchten Sie auf folgenden Umstand hinweisen:
Gemäß §312g Absatz 2 Nr. 9 BGB besteht hinsichtlich unserer Dienstleistungen keine Möglichkeit zum Widerruf.

$13 Rücktritt / Kündigung
Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, sofern unvorhersehbare Umstände, wie z.B. bei höherer Gewalt (z.B. Starkwind, Blitzschlag, Hagel oder andere unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse), bei Zerstörung der Boote durch Kollisionen, Diebstahl oder Vandalismus, bei behördlichen Verboten, bei Anordnungen vom Bund, die dazu führen, dass die geplante Leistung nicht wie im bisherigen Geschäftsbetrieb üblich, durchgeführt werden kann. Der Kunde erhält in diesem Fall die nicht erbrachten Leistungen anteilig vom Gesamtpreis erstattet. Darüber hinaus gehende Ersatzansprüche bestehen nicht.
Der Dienstleister ist berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Nutzer mit den Zahlungen der Nutzungsbeiträge mehr als 14 Tage in Verzug ist. Eine Mahnung ist nicht erforderlich.

§14 Allgemeine Bestimmungen
1. Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht.
2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
3. Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen oder schriftlich wechselseitig bestätigt worden sind. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.

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