AGB
§1 Gegenstand
Die folgenden Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung
zwischen dem Kunden, im Folgenden Teilnehmer oder Nutzer bezeichnet,und
demDienstleister
Nautik Funk Berlin, Inh. Ingmar Neumann
Kaiserstraße 4, 13589 Berlin
Tel: 0151-14453758
Email: info@nautik-funk-berlin.de
§2 Teilnehmer und Dienstleister
1. Der Dienstleister stellt unterschiedliche Bootstypen zur vorübergehenden
Nutzung zur Verfügung und der Teilnehmer nutzt die Boote auf der
Grundlage der Mietbedingungen. Die vorliegenden Mietbedingungen
gelten gleichermaßen für alle im Bestand befindlichen Bootstypen.
2. Teilnehmer bzw. Nutzersind natürliche Personen, die sich beim
Dienstleister registriert und einen gültigen Nutzungsvertrag mit
dem Dienstleister abgeschlossen haben.
§3 Nutzungsvertrag
1. Der Nutzungsvertrag für das Boot/die Boote beginnt mit dem Datum
des Vertragsabschlusseszwischen Nutzer und Dienstleister und endet
automatisch zum 31.12. des gleichen Jahres, so dass der Nutzer zur
Beendigung des Vertrags keine Kündigung übermitteln muss. Der Dienstleister
stellt innerhalb der im Vertragsformular benannten Saisonzeiten
die vom Teilnehmer gebuchten Boote zur Verfügung. Der Sommerzeitraum
kann witterungsbedingt auch später starten und/oder früher enden
(z.B. durch Eis). Bei guter Wetterlage kann der Dienstleister die
Boote auch schon vor offiziellem Saisonstart bzw. bis nach offiziellem
Saisonende zur Verfügung stellen.
2. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung des
Nutzungspreises für die Schiffevom 01. 04. oder ab dem Datum des
Vertragsabschlusses (welches auch nach dem 01.04. liegen kann) bis
zum Ende der Sommersaison (am 31.10.). Die Bootsnutzung in einzelnen
Wintersaisonmonaten ist wahlweise möglich. Der im Vertragsformular
vereinbarte Preis für die Nutzung der Boote im Winter wird nur bei
Verwendung mindestens eines Bootesfür den jeweiligen Wintermonat
fällig.
3. Der Dienstleister führt die nötige Wartung und Pflege der Boote
durch, stellt das Winterlager sowie die Liegeplätze zur Verfügung.
Ebenso stellt der Dienstleister die notwendige Ausrüstung, insbesondere
die Sicherheitsausrüstung der Boote, zur Verfügung. Kinderrettungswesten
werden nicht gestellt.
4. Jeder Teilnehmer erhält gegen Kaution beglaubigte Kopien aller
nötigen, mitführungspflichtigen Dokumente falls erforderlich, sowie
Schlüssel oder Zugangscodes für die Sicherungseinrichtungen der
gebuchten Boote. Je nach Liegeplatz erhält der Teilnehmer außerdem
Schlüssel für den Zugang sanitärer Anlagen (falls diese am Steg
vorhanden sind)für das dem Liegeplatz zugehörige Grundstück. Bei
exogenen Schocks, wie beispielsweise die Coronakrise oder aus Umständen
höherer Gewalt, kann der Zugang zu den sanitären Anlagenund zum
Stegzeitweilig ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Bei Verlust
eines Schlüssels oder Dokumentes muss der Teilnehmer die entstehenden
Kosten für eine Ersatzanfertigung an den Dienstleister entrichten.
5. Für die Teilnahme am Boatsharing ist zu Vertragsbeginn eine Kaution
von 250 € beim Dienstleister zu hinterlegen. Die Kaution wird innerhalb
von 14 Tagen nach Vertragsende an den Teilnehmer zurückerstattet,
sofern keine Schäden entstanden sind oder keine weiteren Forderungen,
die aus dem Vertrag resultieren, vorhanden sind und alle Schlüssel
und Dokumente vollständig dem Dienstleister ausgehändigt wurden.
Ersatzschlüssel und -dokumente können nur über den Dienstleister
erworben werden. Es ist den Teilnehmern nicht gestattet, selber
Kopien von Schlüsseln oder Dokumenten zu erstellen.
§4 Pflichten des Teilnehmers
1. Der Teilnehmer muss im Besitz eines geeigneten und gültigen
Befähigungszeugnisses für das genutzte Boot im jeweiligen Fahrtgebiet
sein. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist zusätzlich die Einwilligung
einer erziehungsberechtigten Person erforderlich. Das Befähigungszeugnis
des Teilnehmers muss zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem Dienstleister
zur Einsicht vorgelegt werden. Der Teilnehmer ist außerdem verpflichtet,
Änderungen seiner Befähigung innerhalb des Vertragszeitraumes dem
Dienstleister umgehend mitzuteilen (z.B. Entzug des Befähigungszeugnisses).
Ein Verlust des Befähigungszeugnisses entbindet nicht von den Vertragspflichten
des Teilnehmers, jedoch ist ohne gültiges Befähigungszeugnis die
Nutzung der Boote strengstens untersagt. Sollte ohne gültiges Befähigungszeugnis
das Boot geführt werden, haftet der Teilnehmer vollumfänglich für
einen entstandenen Schaden. Nach Absprache mit dem Dienstleister
ist es aber möglich, eine Person mit gültigem Befähigungszeugnis
mit an Bord zu nehmen, welche dann als Bootsführer die volle Verantwortung
für das Boot trägt, sofern der Dienstleister die Ersatzperson für
das jeweilige Boot für geeignet befindet.
2. Der Teilnehmer muss im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen
Kräfte stehen und darf keinerlei Drogen, Alkohol oder Medikamente
zu sich genommen haben, die eine sichere Schiffsführung beeinträchtigen
könnten (bzgl. Alkohol gilt eine Grenze von 0,0‰ an Bord der Boatsharing-Boote).
3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, mit dem ausgehändigten Boot
sorgfältig und nach den Regeln guter Seemannschaft umzugehen. Am
Ende jeder Nutzung ist das Boot mit den vom Dienstleister zur Verfügung
gestellten Sicherungsmaßnahmen zu sichern. Ebenso ist das Boot nach
jeder Nutzung gereinigt und fahrbereit zu hinterlassen. Sollten
während der Nutzung Schäden aufgetreten sein, sind diese umgehend
dem Dienstleister zu melden. Der Teilnehmer ist der einzige vom
Dienstleister akzeptierte Bootsführer und darf das Boot ohne Absprache
mit dem Dienstleister keinem Dritten überlassen.
§5 Reservierungen
1. Der Teilnehmer kann das Fahrzeug zu jeder Tages- und Nachtzeit
selbstständig verwenden, sofern das Boot für die jeweiligen Sichtverhältnisse
ausgestattet ist und keine gesetzlichen Regelungen dagegensprechen.
Es besteht nur die Pflicht, die Fahrt in das durch den Dienstleister
zur Verfügung gestellte Online-Reservierungssystem vor Fahrtantritt
einzutragen und somit das Boot für andere Teilnehmer zu sperren.
Sollte das Online-Reservierungssystem aus technischen Gründen nicht
zur Verfügung stehen, so ist der Dienstleister rechtzeitig per Email
oder telefonisch über die Nutzung zu informieren.
2. Der Teilnehmer kann das Boot täglich reservieren,sofern es nicht
durch einen anderen Nutzer belegt ist. Hierbei werden kurzfristige
(bis 5 Tage im Voraus) und langfristige Reservierungen (mehr als
5 Tage im Voraus) unterschieden. Es können nicht mehr als 5 Reservierungen
pro Teilnehmer im Voraus ins System eingegeben werden, um pauschale
Blockierungen zu vermeiden.
3. Durch das Prinzip des Boatsharings und die geteilte Nutzung der
Schiffe mit anderen Nutzern, besteht kein Anspruch das Schiff zu
jeder gewünschten Tages- und Nachtzeit nutzen zu können, da es bereits
von einem anderen Nutzer belegt sein kann.
4. Bei Nichtbenutzung muss eine Reservierung unverzüglich zurückgenommen
werden. Eine Nutzung der Boote ohne vorherige Online-Reservierung
ist nicht gestattet.
5. Jeder Teilnehmer kann pro Saison 6 Langzeitreservierungen vornehmen.
Diese Termine können über einen beliebigen Zeitraum innerhalb der
laufenden Saison im Voraus belegt werden.
6. Sollten an den gebuchten Booten Schäden entstanden sein, so dass
die Betriebssicherheit durch den Dienstleister nicht mehr gewährt
werden kann, wird das Boot durch den Dienstleister vorübergehend,
bis zur vollständigen Reparatur, stillgelegt und kann nicht mehr
reserviert werden. Der Dienstleister verpflichtet sich, schnellstmöglich
die Schäden zu reparieren. Da hier ggf. Lieferzeiten Dritter berücksichtigt
werden müssen, kann es bei schweren Schäden auch zu längeren Ausfallzeiten
kommen. In diesem Fall stellt der Dienstleister andere Fahrzeuge
seines Fuhrparks nach Absprache als Ersatz zur Verfügung, sofern
geeignete Boote zur Verfügung stehen. Hierbei kann ggf. kein gleichwertiges
Boot gestellt werden (z.B. weil nicht vorhanden). Dies wird jedoch
angestrebt.Kannvom Dienstleister über einen Zeitraum von mehr als
7 Tagen weder das gebuchte Boot noch ein Ersatzboot angeboten werden,
wird die Nutzungsgebühr für den Ausfallzeitraum vom Dienstleister
erstattet. Kann vom Dienstleister länger als 4 Wochen kein Boot
angeboten werden, endet das Vertragsverhältnis automatisch. In diesem
Fall werden bereits im Voraus gezahlte Nutzungsentgelte dem Teilnehmer
erstattet.
7. Die Vertragsdauer erstreckt sich vom ersten April bis zum Ende
des Oktobers der laufenden Saison. Wird der Vertrag nach Saisonstart
geschlossen, müssen nur die Monate vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
bis zum Saisonende bezahlt werden. Nach eingegangener Zahlung wird
das Buchungssystem für das Boot freigeschaltet und die Nutzung des
Bootes somit ermöglicht. Die Nutzungsgebühr wird monatlich von Anfang
April bis Ende Oktober (7-Monate System) entrichtet und muss immer
bis zum ersten Tag jedes Monats vom Teilnehmer beglichen worden
sein. Wahlweise kann die Nutzungsgebühr auch für die Saison im Voraus
bezahlt werden (Saison-System). In diesem Fall ist die Nutzungsgebühr
zum 1. April der laufenden Saison oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
zu entrichten. Für Zahlung im Saison-System bietet der Dienstleister
einen Rabatt auf den Nutzungsbeitrag. Dieser Rabatt wird bei Vertragsabschluss
festgelegt. Bei ausstehender Zahlung des Nutzungsentgeltes verfällt
das Nutzungsrecht durch den Teilnehmer bis zur vollständigen Begleichung
des Nutzungsentgeltes.
8. Bei guter Witterung kann die Saison auch verlängert werden. In
diesem Fall kann der Teilnehmer gegen Entrichtung des anteiligen
Monatsentgeltes die zusätzlichen Saisonzeiten nutzen. Die Möglichkeit
der Saisonverlängerung ist jedoch freiwillig.
9. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Boot vor Fahrtantritt auf
sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen,
und diese per Email oder ggf. mithilfe des Buchungssystems dem Dienstleister
zu melden. Im Zweifel ist der Dienstleister vor Fahrtantritt telefonisch
zu kontaktieren, um die Art und Schwere der Mängel, Schäden und/oder
Verschmutzungen festzustellen. Falls möglich, ist per Foto der Schaden
festzuhalten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vollständige und
wahrheitsgetreue Angaben zu machen.
10. Der Dienstleister ist berechtigt, die Benutzung des Bootes zu
untersagen, falls aufgrund des Schadens die Sicherheit der Fahrt
beeinträchtigt erscheinen sollte.
11. Der Dienstleister ist berechtigt, bei Störungen des Nutzungsablaufes
den Teilnehmer auf der in den persönlichen Daten hinterlegten Telefonnummer
anzurufen, oder schriftlich, beispielsweise per Email, zu kontaktieren.
Der Dienstleister ist berechtigt, eine weitere Nutzung des Bootes
zu untersagen, falls ein Anlass zur Vermutung besteht, dass ein
vertragswidriges Verhalten vorliegt.
12. Nach Vertragsabschluss erhält der Teilnehmer eine intensive
Einweisung in das gebuchte Boot inkl. dessen Ausrüstung. Sollte
der Dienstleister nach dieser Einweisung nicht von der fachlichen
Befähigung des Teilnehmers überzeugt sein, so kann der Dienstleister
den Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall entstehen dem Teilnehmer
keine Kosten. Sollte der Teilnehmer nach der Einweisung zu der Erkenntnis
kommen, dass er nicht sicher mit dem gebuchten Schiffstyp umgehen
könne, so kann auch der Teilnehmer innerhalb von 7 Tagen nach der
Einweisung ins Schiff durch den Dienstleister den Vertrag schriftlich
und kostenfreiohne Frist kündigen. Die Kündigung ist entweder per
Post oder Email an den hier benannten Dienstleister zu entrichten.
13. Nach erfolgreicher Einweisung erhält der Teilnehmer die nötigen
Dokumente/Schlüssel und die Genehmigung des Dienstleisters zur Nutzung
des Bootes.
14. Dem Teilnehmer ist untersagt:
a) das Boot unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten,
die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten, zu führen, es gilt
ein striktes Alkoholverbot (0,0 ‰),
b) das Boot ohne Absprache mit dem Dienstleister für Regatten jeder
Art zu verwenden,
c) das Boot bei Nebel und verminderter Sicht zu nutzen,
d) ein Segelboot bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 38 km/h
( ab 6 Bft.) zu nutzen,auch in Böen. Maßgeblich zur Beurteilung
der Windstärke sind die durch den Dienstleister angegebenen Quellen
zu Mess- und/oder Prognosedaten von Diensten, die Wetterdaten bereitstellen.
Bei während der Fahrt zunehmenden Windstärken muss der Teilnehmer
nach der seemännischen Sorgfaltspflicht agieren und Maßnahmen treffen,
wie beispielsweise das Reffen oder Einholen von Segeln, um eine
sichere Schiffsführung zu gewährleisten.
e) das Boot bei Gewitter-,Starkwind- und Sturmwarnungen zu nutzen,
f) das Boot für Fahrzeugtests, Fahrschulungen, oder zur gewerblichen
Mitnahme von Personen zu verwenden,
g) das Boot für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder
sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich
übersteigen, zu verwenden,
h) mit dem Boot Gegenstände zu transportieren, welche aufgrund ihrer
Dimensionen die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder das Boot beschädigen
könnten,
i) das Boot für die Begehung von Straftaten zu verwenden,
j) Tiere mit in das Boot zu nehmen,
k) das Boot grob zu verschmutzen oder Abfälle jeder Art im Boot
zu hinterlassen,
l) Gegenstände, die zum Boot gehören, über das Mietende hinaus aus
dem Boot zu entfernen,
m) sich mit mehr als für das Boot zugelassene Personenanzahl im
Boot aufzuhalten,
n) eigenmächtig Reparaturen am Boot auszuführen oder ausführen zu
lassen,
o) Kinder oder Kleinkinder ohne Kinderrettungswesten an Bord zu
nehmen. Hinweis: Für Kinder bis 8 Jahre gilt in Deutschland eine
gesetzliche Rettungswesten-Tragepflicht an Bord von Sportbooten.
p) mit Boot Fahrten in das Ausland zu unternehmen und das Boot zu
trailern.
§6 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten, Reparaturen
1. Unfälle, Schäden und Defekte, die während der Fahrt auftreten,
hat der Teilnehmer unverzüglich telefonisch dem Dienstleister mitzuteilen.
Das gilt auch für Unfälle, Schäden und Defekte, die das Boot bereits
bei Mietbeginn aufweist.
2. Der Teilnehmer muss alle Unfälle, polizeilich aufnehmen. Dieses
gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet
war. Der Teilnehmer darf sich erst vom Unfallort entfernen, nachdem
die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist, und nach Absprache
mit dem Dienstleister Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadensminderung
ergriffen wurden.
3. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass im Falle eines Unfalls
seine persönlichen Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum,
Email-Adresse an die Polizei, an die Versicherung und an den Unfallgegner
übermittelt werden dürfen.
4. Der Teilnehmer darf im Falle von Unfällen, an dem von ihm geführten
Boot, keine Haftungsübernahme oder eine vergleichbare Erklärung
abgeben.
5. Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an dem Boot
des Dienstleisters stehen in jedem Fall dem Dienstleister zu.
6. Der Teilnehmer ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder
Straftaten, die mit dem Boot des Dienstleisters begangen werden,
vollständig haftbar. Er kommt für alle daraus resultierenden Gebühren
und Kosten auf und stellt dem Dienstleister im vollen Umfang von
Forderungen Dritter frei.
7. Für die Bearbeitung von Bußgeldbescheiden hat der Teilnehmer
für jeden Bußgeldbescheid eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20
Euro an den Dienstleister zu zahlen.
8. Auf Verlangen des Dienstleisters hat der Teilnehmer jederzeit
den genauen Standort des Bootes mitzuteilen, und die Besichtigung
des Bootes zu ermöglichen.
9. Der Teilnehmer ist verpflichtet, im Falle eines verschuldeten
Unfalls alle Kosten zu übernehmen, die durch einen Rücktransport
des Bootes an den Liegeplatz anfallen.
10. Wird das Sharingboot bei in Böen von mehr als 6Bft benutzt und
resultieren daraus Schäden, so kommt der Nutzer in voller Höhe dafür
auf.
11. Der Dienstleister bemüht sich, die Kosten der Reparatur gering
zu halten und berechnet für Schäden, selbst repariert werden könnenals
Arbeitszeitaufwand je Stunde 25 € zzgl. MwSt. Um weitere Kosten
zu sparen, kann im gegenseitigen Einverständnis der Teilnehmer Reparaturen
und Ersatzbeschaffungen vornehmen.
§7 Liegeplatz
1. Jedes Boot hat einen festen Liegeplatz, welcher in der Regel
von einem Drittanbieter zur Verfügung gestellt und im Vertrag benannt
wird. Nach der Nutzung ist das Boot am im Vertrag genannten Liegeplatz
abzustellen, zu reinigen und zu sichern.
2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die dem Vertrag beigefügte
Haus- und Grundstücksordnung für den jeweiligen Liegeplatz einzuhalten.
Bei Verstößen gegen diese Haus- / Grundstücksordnung kann der Dienstleister
den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall werden bereits im
Voraus gezahlte Nutzungsentgelte dem Teilnehmer ab dem Folgemonat
der Kündigung anteilsmäßig erstattet.
§8 Versicherung
1. Die Boote sind haftpflicht- und kaskoversichert. Der Geltungsbereich
ist deutschlandweit. Der Versicherer wird im Nutzungsvertrag genannt.
2. Die Versicherungen decken nicht zwingend Schäden, welche aus
z.B. fahrlässigem Verhalten des Teilnehmers resultieren. Beispielsweise
bei Bootsnutzungen ab in Böen 6Bft. Die Entscheidung der jeweiligen
Haftungssituation fällt der Versicherer.
3. Wird das genutzteBoot während der Nutzungszeit des Teilnehmers
beschädigt oder verursacht der Teilnehmer selbst einen Schaden,
haftet der Teilnehmer dafür im Rahmen eines Selbstbehalts. Die Höhe
dieses Selbstbehalts wird im Nutzungsvertrag festgehalten und gilt
progenutztemSchiff und pro Schadensfall (Beispiel: bei zeitnahenSchäden
an zwei verschiedenen Schiffen ist auch der doppelte Selbstbehalt
aufzubringen).
4. Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls übernimmt die Versicherung
nicht die Kosten für den nach der Reparatur anfallenden Rücktransport
des Bootes zum vertraglich vereinbarten Liegeplatz, diese trägt
der Teilnehmer.
§9 Haftung
1. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel am
Boot wird ausgeschlossen.
2. Eine etwaige Haftung des Dienstleisters bei arglistigem Verschweigen
eines Schadens wird ausgeschlossen.
3. Der Teilnehmer haftet dem Dienstleister für Schäden, die er am
Boot verschuldet hat. Dies beinhaltet insbesondere die Entwendung,
Beschädigung oder den Verlust des Bootes sowie Schlüssel und Zubehör.
4. Der Teilnehmer haftet auf vollen Schadensersatz, wenn die Beschädigung
oder der Verlust des Bootes oder ein Schaden anderer dadurch eingetreten
ist, dass der Teilnehmer oder Dritte, für die er einzustehen hat,
schuldhaft gegen die Vertragsbedingungen des Dienstleisters oder
gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat und dadurch der Versicherungsschutz
beeinträchtigt wurde.
5. Im Falle der Haftung des Teilnehmers ohne Versicherungsschutz
der Bootsversicherung stellt der Teilnehmer den Dienstleister von
Forderungen Dritter frei.
6. Bei einem selbstverschuldeten Unfall erstreckt sich die Haftung
des Teilnehmers bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung
auch auf Schadennebenkosten wie beispielsweise Sachverständigenkosten,
Abschlepp- und Bergungskosten, Wertminderung, Mietausfallkosten,
Höherstufung der Versicherungsprämien und zusätzliche Kosten für
den resultierenden Verwaltungsaufwand. Bei Vertragswidriger Nutzung
(beispielsweise Fahren ohne Sportbootführerschein) haftet der Teilnehmer
im Schadensfall für die gesamte Schadenssumme.
7. Die Haftungsbegrenzung auf die Höhe der Selbstbeteiligung kommt
im Falle eines vom Teilnehmer verursachten Schadens durch Fehlbedienung
des Bootes nicht zum Tragen.
8. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
in Höhe von 500 Euro, wenn er das Boot einem Unberechtigten überlässt.
9. Bei erheblichen schuldhaften Vertragsverletzungen, einschließlich
eines Zahlungsverzugs, kann der Dienstleister den Teilnehmer mit
sofortiger Wirkung von der Bootsnutzung vorübergehend oder dauerhaft
ausschließen. Die daraus resultierende Folge, die Bootsnutzungen
bis zum Zahlungseingang nicht wahrnehmen zu können, führen zu keiner
Schadensersatzpflicht des Dienstleisters. Bei Zahlungsverzug werden
dem Teilnehmer 5 Euro pro Mahnung in Rechnung gestellt.
§10 Preise
Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
§11 Rechnung
Nach Vertragsabschluss erhält der Teilnehmer eine Rechnung über die vereinbarte Leistung. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass erforderliche persönliche Daten, wie Name, Email-Adresse und Postanschrift zum Zweck der Rechnungsstellung aneinen vom DienstleisterBevollmächtigten übermittelt werden dürfen.
§12 Widerrufsrecht
Wir möchten Sie auf folgenden Umstand hinweisen:
Gemäß §312g Absatz 2 Nr. 9 BGB besteht hinsichtlich unserer Dienstleistungen
keine Möglichkeit zum Widerruf.
$13 Rücktritt / Kündigung
Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, sofern
unvorhersehbare Umstände, wie z.B. bei höherer Gewalt (z.B. Starkwind,
Blitzschlag, Hagel oder andere unvorhersehbare außergewöhnliche
Ereignisse), bei Zerstörung der Boote durch Kollisionen, Diebstahl
oder Vandalismus, bei behördlichen Verboten, bei Anordnungen vom
Bund, die dazu führen, dass die geplante Leistung nicht wie im bisherigen
Geschäftsbetrieb üblich, durchgeführt werden kann. Der Kunde erhält
in diesem Fall die nicht erbrachten Leistungen anteilig vom Gesamtpreis
erstattet. Darüber hinaus gehende Ersatzansprüche bestehen nicht.
Der Dienstleister ist berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen,
wenn der Nutzer mit den Zahlungen der Nutzungsbeiträge mehr als
14 Tage in Verzug ist. Eine Mahnung ist nicht erforderlich.
§14 Allgemeine Bestimmungen
1. Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht.
2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
3. Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
abgeschlossen oder schriftlich wechselseitig bestätigt worden sind.
Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
dieses Vertrags nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung
tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am
nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.